LEISTUNGEN
WEIL JEDE IMMOBILIE BESONDERS IST ...
Immobilienbewertung bei Erbschaft
Erben bringt Segen, oft aber auch Sorgen. Drückt die hohe Erbschaftssteuer? Stellt ein Miterbe Forderungen oder wollen Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden? Oder Sie möchten ihre Immobilie im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge verschenken?
Das Finanzamt definiert den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren. Die Besichtigung ist nicht erforderlich. Mindernde Mängel wie eine hohe Immobilienabnutzung bleiben so unberücksichtigt. Die im Zweifelsfall überhöhten Werte treffen dann nicht den tatsächlichen Verkehrswert. Erben können nach § 198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern.
Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Sachverständigen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einer hochwertigen Immobilienerbschaft sollte man auf Nummer sicher gehen.
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Immobilie ganz oder in Teilen zu Lebzeiten zu schenken, kann dies im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun. Da der Übertragungswert der Immobilie an deren Verkehrswert gemessen wird und der Bodenwert daran in aller Regel einen erheblichen Anteil hat, empfiehlt es sich, solche Überlegungen nicht auf die lange Bank zu schieben.
Neben Sie Kontakt mit uns auf - die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!
Immobilienbewertung bei Ehescheidung
Eine Scheidung tut nicht nur emotional weh. Sind gemeinsame Immobilien vorhanden, steht eine Auszahlung an, muss Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld eienr Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?
Ist in einer Ehe Immobilienvermögen vorhanden, muss bei einer Scheidung meist der Zugewinn nach § 1373 BGB festgestellt werden. Meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte die Klärung, etwa in die Immobilie erbrachte Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den öffentlich bestellten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.
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Strategische Beratung
Immobilienmärkte sind komplex, kein Objekt gleicht dem Anderen. Gerade in überhitzen Märkten ist guter Rat selten und Fehlentscheidungen oft teuer. Wir beraten private und institutionelle Investoren neutral und unabhängig, um sie vor Fehlinvestitionen zu bewahren.
Auf Basis aktueller Marktdaten, unserer Erfahrung und langfristiger Marktbeobachtung können wir unsere Kunden bei ihrer Investitionsentscheidung nachhaltig unterstützen.
Immobilienbewertung zur Vorlage beim Finanzamt
Der Fiskus will es immer genau wissen. Wollen Sie eine Immobilie in das Betriebsvermögen einbringen oder herauslösen? Müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen? Fragt das Finanzamt nach dem gemeinen Wert ihrer Unternehmensimmobilien?
Bei der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten können Sie, falls Sie die Immobilie weiter nutzen wollen, Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte vereinbaren. Rechtsverbindliche Eintragungen ins Grundbuch wirken sich auf den Verkehrswert aus. Lassen SIe sich frühzeitig durch einen öbuv Sachverständigen beraten.
Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) eienr Immobilie nach einer gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige Inaugenscheinnahme. Unterlagen und Fakten, die zur objektiven Bewertung beitragen würden, bleiben i.d.R. unberücksichtigt. Die tatsächliche Sachlage wird nicht detailliert beleuchtet. Fällt die Bewertung zu hoch aus, kann der Steuerpflichtige durch den "Nachweis des niedrigeren Wertes" (nach § 198 BewG) mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens die Sachlage wenden.
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Immobilienbewertung beim An- und Verkauf
Eine Immobilie ist der Wunsch Vieler. Manche fühlen sich dieser komplexen und kostspieligen Transaktion nicht gewachsen. Hier ist der unvoreingenommene Rat des sachkundigen Profis gefragt.
Immobilienkauf und Immobilienveräußerung dürfen in ihrer Tragweite nicht unterschätzt werden. Riskieren Sie beim Verkauf keinen Verlust und beim Kauf keine Übervorteilung. Holen Sie sich den öbuv Sachverständigen als Berater ins Boot.
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